Wartungskosten für einen Rauchmelder
Eine häufige Frage zum Rauchmelder bezieht sich auf die laut DIN 14676 Nr.6 jährlich vorgeschriebenen Wartungskosten. Diese liegen pro Monat bei etwa 1,50€. Dennoch entstehen aus diesem Grund häufig Streitigkeiten.
Im November 2007 hat das Lübecker Amtsgericht hierzu ein Urteil gefällt. So können die Wartungskosten auf Betriebskosten umgelegt werden. So kann es als Modernisierungsmaßnahme angesehen werden, wenn erstmals ein Rauchmelder eingebaut wird. Denn der Gebrauchswert der Wohnung erhöht sich durch die Sicherheitssteigerung von Leben und Gut merklich. Bekräftigt wurde im Urteil, dass nur Fachunternehmen die Rauchmelder Wartung durchführen dürfen, damit die Einhaltung der DIN Vorschriften gewährleistet ist.

