Rauchmelder und Versicherungsschutz

Gilt der Versicherungsschutz, wenn die Rauchmelderpflicht bereits eingeführt wurde?

Manche Anbieter von Wohngebäude Versicherungen oder Hausrat Versicherungen bieten ihren Kunden teils sogar Rabatte für Rauchmelder sowie finanzielle Unterstützung an, um sie zum Einbau zu ermutigen. Auf diese Weise winkt ein Nachlass bei der Versicherungsprämie und Steigerung der häuslichen Sicherheit, wodurch das Versichertenrisiko durch den Versicherer reduziert wird.

Unterliegt ein Privathaushalt dagegen der gesetzlichen Rauchmelderpflicht, wird der Schutz einer Wohngebäude- und Hausratversicherung riskiert.

Aus diesem Grund beinhalten neuere Verträge zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung oder Hausrat Versicherung im Unterpunkt Sicherheitsvorschriften die Klausel, dass gesetzliche, vereinbarte und behördliche Sicherheitsvorschriften durch den Versicherungsnehmer einzuhalten sind, worunter auch die gesetzliche Rauchmelderpflicht fällt. Wird diese durch den Versicherungsnehmer nicht eingehalten, kann die Zahlung im Falle eines Brandes durch den Versicherer verweigert werden.

Dementsprechend ergeben sich folgende Pflichten sowie Nutzen von einem Rauchmelder:

  • Schutz vom eigenen Leben und das der Familie sowie von Eigentum
  • Die gesetzliche Rauchmelderpflicht sollte eingehalten werden
  • Der Versicherungsschutz muss aufrechterhalten werden
  • Die jährliche Versicherungsprämie kann reduziert werden, wodurch die Investition für den Rauchmelder refinanziert wird


Informationen können Sie kostenfrei und unverbindlich bei uns anfordern



support

Jetzt kostenlos und unverbindlich weitere Informationen zu Alarmanlagen anfordern

  kostenloses Informationsmaterial zu Alarmanlagen per Post
  einen Rückruf von einem Alarmanlagen-Experten
  ein kostenloses Beratungsgespräch vor Ort

Ich habe die Datenschutzbedingungen gelesen und akzeptiere sie.