Die Rauchmelderpflicht in Deutschland
In mehreren deutschen Bundesländern ist die Rauchmelderpflicht mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben. Wo dies noch nicht der Fall ist, ist die Einführung bereits in Planung.
Sowohl Wohnzimmer als auch Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen her verlaufen, sollten mit einem Rauchmelder ausgestattet sein. Aus diesem Grund ist eine fachgerechte Montage dringend notwendig, damit jedweder Rauch rechtzeitig von der Brandanlage erfasst wird.
Ist die Rauchmelderpflicht wirklich notwendig?
Es ist ebenso empfehlenswert wie sich im Auto anzuschnallen. Denn die Pflicht zum Anschnallen kam erst in den 1970er Jahren auf und galt damals noch als Skandal unter Autofahrern. Denn Niemand wollte sich derlei Vorschriften gefallen lassen, obwohl die Vorteile unübersehbar waren. Heutzutage gibt es keine Vorbehalte mehr.
Die Rauchmelderpflicht in den einzelnen Bundesländern
| Bundesland | Datum | Pflichtbeschreibung |
|---|---|---|
| Hamburg | 07.12.2005 | Ist verbindlich für Neu- und Umbauten von Wohnungen. Bis Ende 2010 muss ein Rauchmelder in allen bestehenden Wohnungen installiert sein. Ebenso gilt, dass in Kinderzimmern, Fluren sowie Schlafzimmern, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen in der Wohnung führen, zumindest ein Rauchmelder installiert sein muss. Dabei muss die Installation so durchgeführt werden, dass die frühzeitige Erkennung und Meldung von Brandrauch gesichert ist. |
| Hessen | 24.06.2005 | In Hessen ist die Rauchmelderpflicht bis Ende 2014 verbindlich festgelegt. Die Ausstattungspflicht der Räume, die mit Rettungswegen verbunden sind, mit mindestens einem Rauchmelder gilt wie in Hamburg. Ebenso müssen die Rauchmelder zur rechtzeitigen Erkennung von Brandrauch passend installiert werden. |
| Mecklenburg-Vorpommern | 18.04.2006 | Die Pflicht, bestehende Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Rauchmelder auszustatten, gilt bereits verbindlich bis Ende 2009. Infrastrukturell müssen auch hier Räume, über die Fluchtwege führen, mit einem Rauchmelder ausgestattet werden und die fachgerechte Installation durchgeführt sein. | Rheinland-Pfalz | 22.12.2003 | Für Um- und Neubauten von Wohnungen ist die Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz verbindlich. Für Bestandsbauten gilt die Nachrüstungspflicht mit einem Rauchmelder seit Juni 2007. Die Frist ist auf fünf Jahre gesetzt. Führen Fluchtwege über Räume, sind diese mit einem fachgerecht installierten. Rauchwarnmelder zu versehen. |
| Saarland | 18.02.2004 | Die Rauchmelderpflicht gilt für sämtliche Um- und Neubauten von Wohnungen. Räume, über die Fluchtwege führen, müssen mit einem sicher installierten Rauchmelder versehen sein. |
| Schleswig-Holstein | 01.01.2005 | Für Neu- und Umbauten von Wohnungen ist die Rauchmelderpflicht verbindlich. Bestehende Wohnungen müssen zudem bis Ende 2009 mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Mindestens ein Rauchwarnmelder muss zudem fachgerecht in Räumen installiert sein, über die von Aufenthaltsräumen Fluchtwege führen. |
| Thüringen | 01.01.2008 | Die Rauchmelderpflicht ist in Thüringen für genehmigungspflichtige Umbauten und Neubauten festgelegt. Mindestens ein Rauchmelder muss in Räumen vorhanden sein, über die von Fluchtwege von Aufenthaltsräumen aus führen. Die Installation darf die frühzeitige Erkennung von Brandrauch nicht gefährden. |

